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Motorrad/Kraftrad
A
Klasse: A
Kein Vorbesitz, (Einschluss: A1 und M), ab 18 Jahren
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16kW/kg.
